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Widerspruch zum Bebauungsplan und baulichen Charakter des Wohngebiets

Der verkehrsfreie Hewwel ist im Bebauungsplan nicht für den ÖPNV vorgesehen. Im Gegenteil: Für den ÖPNV wurde eine dedizierte Wendeschleife an den Frankengräbern eingerichtet.

Der geltende Bebauungsplan für die Frankenhöhe sieht den Hewwel als ruhigen, verkehrsfreien Bereich vor. Die Mainzer Mobilität hat für andere Streckenabschnitte wiederholt darauf verwiesen, dass eine von der ursprünglichen Planung abweichende Nutzung oder der bestehende bauliche Charakter Ausschlussgründe seien können. Dies hat bereits zum Auschluss der Durchquerung des Götheplatzes in Teilprojekt 2 und des Heiligkreuz-Viertels in Teilprojekt 3 geführt.

Dieses Prinzip muss auch für die Frankenhöhe gelten: Eine nachträgliche Umwidmung des Hewwels in eine Schienenverkehrsachse widerspricht der bisherigen Planungslogik und wäre mit Messen mit zweierlei Maß!