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Bundesfördermittel als Treiber

Die Frankenhöhe dient dazu, die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Gesamtprojekts zu sichern.

Der Straßenbahnausbau hängt maßgeblich von Bundes- und Landesfördermitteln ab, die bis zu 90 Prozent der Bau- und Planungskosten decken können. Voraussetzung ist ein Nutzen-Kosten-Faktor größer 1. Nach Aussagen der Projektleitung der Mainzer Mobilität in der Hechtsheimer Ortsbeiratssitzung am 9. Juni 2026 ist der Ausbau ohne Anbindung der Frankenhöhe wirtschaftlich nicht darstellbar und damit nicht förderfähig. Aus Anwohnersicht wirkt der Anschluss der Frankenhöhe so, als ob er maßgeblich dazu dient, diesen Faktor zu erreichen. Sie fürchten, dass Hewwel und Frankenhöhe zum Preis für einen Ausbau werden, den die Stadt ohne diese Förderung nicht umsetzen könnte.

Nach § 3 Nr. 1 des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes muss die geförderte Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sein, was im Falle der Frankenhöhe nicht gegeben ist. Nach § 3 Nr. 1 Buchstabe c muss sie wirtschaftlich sein. Wenn die rechnerische Wirtschaftlichkeit – wie von der Mainzer Mobilität selbst dargestellt – erst durch die Einbeziehung der Frankenhöhe und die gleichzeitige Streichungbestehender Busverbindungen erreicht wird, ist zu klären, ob diese Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. Wir fordern hierzu Einsicht in die zugrundeliegende standardisierte Bewertung.